Beitragsordnung

gültig ab 01. Januar 2020

Jahreseinkommen in €
Jahresmitglieds-beitrag in €
zzgl. Mwst.
(z. Zt. 19 %) in €
Gesamt in €
über 140.000,- 
260,50
49,50
310,00
120.001,- bis 140.000,- 235,29 44,71 280,00
 100.001,- bis 120.000,-  210,08 39,92 250,00
  80.001,- bis 100.000,- 184,87 35,13 220,00
  70.001,- bis   80.000,-
146,22
27,78
174,00
  60.001,- bis   70.000,-
121,85
23,15
145,00
  50.001,- bis   60.000,-
  99,16
18,84
118,00
  40.001,- bis   50.000,-
  78,99
15,01
  94,00
  30.001,- bis   40.000,-
  62,18
11,82
  74,00
  25.001,- bis   30.000,-
  49,58
  9,42
  59,00
  20.001,- bis   25.000,-
  43,70
  8,30
  52,00
  15.001,- bis   20.000,-
  38,66
  7,34
  46,00
  10.001,- bis   15.000,-
  33,61
  6,39
  40,00
    5.001,- bis   10.000,-
  29,41
  5,59
  35,00
bis 5.000,-
  24,37
  4,63
  29,00
einmalige Aufnahmegebühr
  10,92
  2,08
  13,00

Das Jahreseinkommen ist die Summe aus dem Jahresbruttoeinkommen auf der Lohnsteuerbescheinigung einschl. Vorsorgebezüge, Abfindungen, steuerfreie AG-Zuschüsse sowie der Gesamtbetrag der Einnahmen aus allen weiteren Einkunftsarten wie z.B. Rentenbezüge, Altersvorsorgeleistungen, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Unterhaltsleistungen und Sonstige.

Im Falle einer Zusammenveranlagung von Ehegatten werden die Jahreseinkommen addiert. Voraussetzung dafür ist, dass beide Mitglied des Lohnsteuerhilfevereins sind. Liegt Teilzeitbeschäftigung, Arbeitslosigkeit, Krankheit etc. vor, werden die bezogenen Lohnersatzleistungen auf das Jahreseinkommen angerechnet und der Beitrag daraus ermittelt.

Lohnsteuerbetreuung Sachsen e. V.
Lohnsteuerhilfeverein


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